Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten. Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten.
(Stand: Oktober 2012)

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